Mahnbescheid oder Klage der Kanzlei Gröpper Köpke als „gemeinsamer Vertreter“ erhalten? Was nun?

Haben Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage der Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg wegen Kosten rechtsanwaltlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG erhalten?

UPDATE November 2018: Vermehrte Klageerhebungen

In den vergangenen Tagen erreichten uns vermehrt Klagen bzw. Anspruchsbegründungen der Kanzlei Gröpper Köpke im Zusammenhang mit der Tätigkeit als „Gemeinsamer Vertreter“ der Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG. Auch wenn wir die von Gröpper Köpke erhobenen Forderungen nach wie vor für unberechtigt halten, ist eine Reaktion dringend erforderlich, da ansonsten möglicherweise ein Versäumnisurteil droht.

UPDATE ENDE

 

Mahnbescheid wegen Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Konservenfabrik Zachow

Uns wurde ein Mahnbescheid der Hamburger Rechtsanwälte Gröpper Köpke zur Prüfung vorgelegt. Diese fordert offenbar anwaltliche Gebühren für die mutmaßliche Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG. So sollen die Rechtsanwälte Gröpper Köpke gemäß § 7 SchVG als so genannter „Gemeinsamer Vertreter“ der Gläubiger bestellt worden sein und namens und im Auftrag aller Gläubiger Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Mit den aktuellen Mahnbescheiden macht die Kanzlei nun offenbar die dabei  mutmaßlich entstandenen Kosten bei den jeweiligen Gläubigern selbst geltend.

Nach unserer Einschätzung bestehen gleich aus mehreren Gründen erhebliche Zweifel an der Berechtigung der geltend gemachten Forderung, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Dennoch sollte man gerade bei Vorliegen eines Mahnbescheides keinesfalls untätig bleiben, da dieser zu einem Vollstreckungsbescheid führen kann, wenn er unwidersprochen bleibt.

Haben auch Sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung, einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um die möglichen Handlungsoptionen zu erörtern. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.