BGH: Drohnenfotos von Kunstwerken nicht von Schranke der Panoramafreiheit erfasst

In einem aktuellen Urteil stellt der BGH klar: Von Drohnen gefertigte Luftbild-Fotos auf denen urheberrechtlich geschützte Werke zu sehen sind, können Urheberrechtsverletzungen darstellen. Die urheberrechtliche Schranke der Panoramafreiheit ist hier jedenfalls nicht anwendbar. Worum geht es bei der Panoramafreiheit und wie ist diese BGH-Entscheidung rechtlich zu bewerten?

OLG Hamm: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Können Drohnenaufnahmen von der urheberrechtlichen Schranke der Panomafreiheit erfasst sein? Diese Frage wurde höchstrichterlich bislang noch nicht geklärt. Das OLG Hamm hat die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit für Drohnen-Fotos nun abgelehnt. 2020 hatte sich das LG Frankfurt zu dieser Frage anders positioniert.