Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass auch von Drohnen gefertigte Fotos von der urhebberrechtlichen Schranke der Panoramafreiheit erfasst sein können. Dieses Urteil widerspricht der bisherigen Sichtweise des BGH, wonach Luftbilder von dieser Schranke ausgenommen sein sollten.
BGH zur Panoramafreiheit: Foto von „AIDA“ darf verbreitet werden
Durften Fotos von AIDA Kreuzfahrtschiffen mit dem charakteristischen „Kussmund“ auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers kommerziell verbreitet werden? Der BGH hatte über diese Frage zu entscheiden und hat in seinem Urteil die Panoramafreiheit entscheidend gestärkt.