BGH: Unterlassungserklärung eines Kaufmanns auch via E-Mail ausreichend

Kann eine Unterlassungserklärung ausschließlich via E-Mail abgegeben werden? Oder muss die Erklärung auch im Original vorgelegt werden? Der BGH hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, wenn sie von einem Kaufmann kommt, hinreichend ernsthaft ist, auch wenn sie nur per PDF versandt wird. Was jedoch, wenn die Unterlassungserklärung nicht angenommen wird?