Testergebnis nur Online veröffentlicht: OLG Oldenburg gestattet dennoch Werbung damit

Darf ein Händler bei Werbung für seine Produkte auch auf ein Testergebnis hinweisen, die ausschließlich im Internet veröffentlicht worden sind. Das OLG Oldenburg  (Urteil vom 31.07.2015, Az. 6 U 64/15) hat dies in einer Aktuellen Entscheidung gestattet und damit ein Urteil des LG Oldenburg augehoben. Nur Online-Fundstelle für Testergebnis angegeben Ein Staubsauger war in der…