Einen urheberrechtlich geschützten Stadtplanausschnitt ohne entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers zu benutzen, ist nicht gestattet. Doch in welcher Höhe ist nachträglich eine Lizenzgebühr nach einer solchen ungenehmigten Nutzung zu zahlen? Der BGH hat sich mit dieser Frage der angemessenen Nachlizenzierung befasst. Wie hat der BGH entschieden?
BGH: 200 € Schadensersatz nach Klau eines nicht professionellen Fotos
Wie hoch ist der Schadensersatz nach der ungenehmigten Nutzung eines nicht von einem professionellen Fotografen geschossenen Fotos? Der BGH hielt nun in einem entsprechenden Fall einen Schadensersatz in Höhe von 200,00 € für ausreichend.
OLG Köln: Kein Schadensersatzanspruch nach Verletzung von Creative Commons Lizenz
Nach der lizenzwidrigen Verwendung eines Creative Commons Fotos hat der Rechteinhaber (z. B der Fotograf) gegebenenfalls keinen Anspruch auf eine Lizenzentschädigung, da das Bild einen „objektiven Wert“ von null habe. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 29.06.2016 (AZ: 6 W 72/16).
US-Gericht: „Happy Birthday“ seit 80 Jahren gemeinfrei
Es ist wohl eines der weltweit bekanntesten Lieder: „Happy Birthday to you“ bescherte einer Tochter des Musikunternehmens Warner Musik Group jährlich Tantiemen in Millionenhöhe. Damit ist es nun wohl vorbei. Ein US-Gericht in Kalifornien urteilte, dass das Unternehmen keine Rechte an dem bekannten Lied hat.
Abmahnung der Kanzlei Pixel Law – LG Berlin streicht Lizenzforderungen zusammen
Die Rechtsanwaltskanzlei Pixel Law aus Berlin hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Abmahnungen wegen unrechtmäßiger Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet (Fotoklau) versendet und dabei oft hohe Schadensersatzforderungen gestellt. Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung eine von Pixel Law geltend gemachte Lizenzforderung als weit überhöht zurückgewiesen und eine erheblich geringere Lizenzgebühr zugesprochen.
fiktive Lizenzgebühr nach Fotoklau: 10 jährige Verjährung
Fotorecht – Üblicherweise verjähren Schadensersatzansprüche nach Urheberrechtsverletzungen (z. B. Fotoklau) nach drei Jahren (§ 102 S. 1 UrhG i V. m. § 195 BGB). Wie der BGH (Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13) nun feststellte, gilt aber hinsichtlich der vom Rechtverletzer erlangten Gebrauchsvorteile (z. B. der fiktiven Lizenzgebühr) eine 10jährige Verjährungsfrist.
LG Bonn: Ausnahmsweise kein Schadensersatz bei Bildnutzung nach Lizenzablauf
Fotorecht – Das Landgericht Bonn (Urteil des LG Bonn vom 22.04.2015, Az. 9 O 163/14) hat entschieden, dass unter gewissen Umständen der Verwender eines Bildes keine Nutzungsentschädigung zahlen muss, wenn er ein Foto, bei dem die zeitlich begrenzte Nutzungserlaubnis des darauf abgebildeten Models bereits abgelaufen ist, weiter verwendet.