LG Düsseldorf: Verwendung von Fotos – wer muss die Rechteeinräumung beweisen?

Fotorecht – Wer ein Foto öffentlich zugänglich macht und sich hierzu berechtigt fühlt muss  dies im Streitfall beweisen. Das LG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung  (Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 211/14)hervorgehoben, dass hierbei gerade im gewerblichen Verkehr Sorgfaltspflichten in besonderem Maße zu beachten sind.