Urteil: Kein Gebührenanspruch des „gemeinsamen Vertreters“ gegen Anleihegläubiger

Ein Rechtsanwalt, der als „gemeinsamer Vertreter“ der Schuldverschreibungsgläubiger in einem Insolvenzverfahren bestellt worden ist, hat keinen gesetzlichen Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretenen Schuldverschreibungsgläubiger.  Dies entschieden zuletzt mehrere Gerichte.