AG Detmold verneint Gebührenanspruch des gemeinsamen Vertreters gegen Schuldverschreibungsgläubiger

Das AG Detmold entschied, dass ein so genannter „gemeinsame Vertreter“, der im Insolvenzverfahren die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger wahrnimmt, von  den von ihm vertretenen Gläubiger keine Honorarzahlung beanspruchen kann. Vielmehr hat er einen Gebührenanspruch nur gegen den Insolvenzschuldner. Zuletzt hatten auch mehrere andere Gerichte  ähnlich entschieden. Mehrere Betroffene hatten sich zuletzt an uns gewandt. Sie hatten…

Urteil: Kein Gebührenanspruch des „gemeinsamen Vertreters“ gegen Anleihegläubiger

Ein Rechtsanwalt, der als „gemeinsamer Vertreter“ der Schuldverschreibungsgläubiger in einem Insolvenzverfahren bestellt worden ist, hat keinen gesetzlichen Gebührenanspruch gegen die von ihm vertretenen Schuldverschreibungsgläubiger.  Dies entschieden zuletzt mehrere Gerichte.