Sky kann Übertragung von Fußballspiel via IPTV nicht verbieten

Darf der Pay-TV-Anbieter Sky sich dagegen wehren,  dass Fußballspiele, die Sky selbst exkluiv per Kabel und Satellit verbreiten darf, ohne Sky-Abonnement via IPTV in Kneipen ausgestrahlt werden?  In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Mannheim (Urteil vom 08.05.2015, Az. 7 O 166/13) dies verneint. 

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Kneipiers suchen Alternativen zu teuren Pay-TV-Angeboten

Für viele Fußballfreunde gehört es dazu, sich die wöchentlichen Fußballspiele zusammen mit Freunden in der Kneipe anzuschauen. Den Kneipenbesitzern beschert dies meist größere Umsätze. Doch die Preispolitik des Pay-TV-Anbieters Sky Deutschland ist vielen Kneipiers ein Dorn im Auge. Nicht wenige kündigten daher in den letzten Jahren ihre Pay-TV-Verträge bei dem bekannten Anbieter und suchen nach Alternativen, um weiterhin Fußballspiele in der Kneipe auszustrahlen, etwa über IPTV. Gegen eine solche Ausstrahlung per IPTV ging wiederum der Bezahlsender nun vor. Das LG Mannheim hatte über den Fall zu entscheiden.

Sky wollte Bundesliga-Ausstrahlung über IPTV verbieten lassen

Kläger des Verfahrens war der Pay-TV-Anbieter Sky, der für viele Bundesliga-Fußballspiele die Ausstrahlungsrechte mindestens für die Bereiche Kabel und Satellit erworben hat. Der beklagte Gastronom hatte hingegen die entsprechenden Fußballspiele in seiner Kneipe öffentlich wahnehmbar gemacht, ohne einen Abonnementvertrag mit Sky über die Ausstrahlung in Gaststätten abgeschlossen zu haben. Er strahlte die Sendung stattdessen über IPTV auf Grundlage des Angebots eines Internet-Anbieters aus. Sky sah hierin eine Verletzung ihrer exklusiven Nutzungsrechte und zog gegen den Gastronomen vor Gericht.

LG Mannheim: Kein ausschließliches Nutzungsrecht für IPTV nachgewiesen

Das LG Mannheim wies die Klage ab, obwohl die beklagte Partei im Termin säumig geblieben war. Die Klageabweisung erfolgte, da Sky nicht schlüssig dargelegt habe, auch die ausschließlichen Ausstrahlungsrechte via IPTV erworben zu haben. Vielmehr war allenfall dargelegt worden, dass Sky die Rechte zur Übertragung via Kabel und Satellit erworben habe. Weitere Rechte ergaben sich jedenfalls nicht aus dem klägerseits als Beweis vorgelegten Urteil. Unterlizenzen könne Sky daher auch höchstens im Umfang der Hauptlizenz erteilen. Rechte zur Übertragung via IPTV, Web-TV oder über Mobilfunk seien nicht ausreichend dargelegt worden. Aus diesem Grunde greife die Übertragung via IPTV nicht in diese Rechte des Pay-TV-Anbieters ein, weshalb er diese Übertragung in der Kneipe auch nicht verbieten könne.

Ob der Kneipier zur Ausstrahlung via IPTV berechtigt war, sei dahingestellt. Hier wäre allenfalls der tatsächliche Inhaber entsprechender Rechte dazu berechtigt, eine unzulässige Ausstrahlung verbieten zu lassen, nicht aber der klagende Pay-TV-Sender.

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