Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte für Folkert Knieper wegen Bildernutzung erhalten?

Abmahnung wegen Bildernutzung – Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei CYFIRE aus Frankfurt im Auftrag des Herrn Folkert Knieper erhalten, weil Sie angeblich urheberrechtlich geschützte Fotos von Speisen ohne Erlaubnis genutzt haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall zu verhalten?

„Marions Kochbuch“: Abmahnung der Kanzlei CYFIRE wegen Bildernutzung

Wieder wurde uns eine Abmahnung  CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main zur Prüfung vorgelegt.  In der Abmahnug, die im Auftrag des Herrn Folkert Knieper aus Bremen ausgesprochen wurde, geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern.

Seit Jahren lässt der Fotograf Folkert Knieper Abmahnungen aussprechen. Regelmäßig geht es dabei um ähnliche Vorwürfe: den Abgemahnten wird üblicherweise zur Last gelegt, Lichtbilder von Herrn Kniepert ohne seine Zustimmung genutzt zu haben. Meist handelt es sich um Bilder von Lebensmitteln bzw. Speisen, die auf der Website „Marions Kochbuch“ veröffentlicht waren und dann von Dritten ohne Erlaubnis verwendet worden sein sollen.

Verschiedene Kanzleien mahnten schon im Auftrag dieses Fotografen ab

Die Abmahnungen erfolgen üblicherweise im Namen des Herrn Folkert Knieper selbst, manchmal aber im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH. Abmahnungen, in denen es um Fotos von Herrn Knieper geht, wurden schon von verschiedenen Kanzleien ausgesprochen. So wurden entsprechende Abmahnschreiben beispielsweise schon von folgenden Kanzleien versendet:

– Frömming Mundt und Partner (Hamburg)

– Albrecht Legal (Hamburg)

 – Albrecht-Bischoff (Hamburg)

– CYFIRE Rechtsanwälte (Frankfurt am Main)

– Pöpken Santjer Bischoff (Helsinki, Finnland)

Was wird in der Abmahnung gefordert?

In der uns aktuell vorgelegten Abmahnung der Rechtsanwälte CYFIRE wird Vorwurf der unbefugten Verwendung zweier Lichtbilder erhoben, deren Urheber Herrn Kniepert sein soll.

Gefordert wird daher zum einen die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sowie Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials. Zum anderen sollen die Anwaltskosten für die Abmahnung ersetzt und ein Schadensersatzbetrag für den Lizenzschaden entrichtet werden. Allein der geforderte Zahlungsbetrag (Lizenzschadensersatz und Abmahnkosten) summiert sich vorliegend auf 6.308,79 €.

Wie kann man auf die Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte wegen Bildernutzung reagieren?

Wir empfehlen, die von der Kanzlei CYFIRE in dem Abmahnschreiben erhobenen Forderungen keinesfalls ohne eine nähere Prüfung durch einen Anwalt zu erfüllen. Oftmals ist gerade auch in Fällen fotorechtlicher Abmahnungen fraglich, ob die Ansprüche wegen angeblich unberechtigter Bildernutzung überhaupt zu Recht oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden.

So ist bei bilderrechtlichen Abmahnungen nicht selten zweifelhaft, ob der jeweilige Abmahner auch tatsächlich wie behauptet Inhaber der entsprechenden Bildrechte ist. Zu prüfen ist, ob der Abgemahnte für die vorgeworfene Nutzungshandlung überhaupt verantwortlich ist. Auch finden sich in Abmahnungen auch oft formale oder inhaltliche Fehler, welche die Abmahnung unwirksam werden lassen können.

Keinesfalls jedoch sollten urheberrechtliche Abmahnungen einfach ignoriert werden. Nicht selten werden die Vorwürfe dem Grunde nach zu Recht erhoben. In diesem Fall bestehen verschiedene Handlungsoptionen mit verschiedenen Chancen und Risiken. Wenn die in der Abmahnung gesetzten Fristen jedoch ohne Rückmeldung verstreichen, kann der abmahnende Rechteinhaber seine Ansprüche  vor Gericht weiterverfolgen. Dies ist üblicherweise mit weitaus höheren Kosten verbunden. 

Ähnlich riskant kann es jedoch sein, die solchen Abmahnungen üblicherweise beiliegende, vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Zunächst sollte also ermittelt werden, ob überhaupt Unterlassungsansprüche bestehen. Selbst in Fällen berechtigter Abmahnungen sind die vorformulierten Erklärungen in Abmahnungen häufig viel weitgehender und nachteilhafter formuliert als notwendig. Unterlassungserklärungen können daher oftmals deutlich zurückhaltender formuliert werden als vom Abmahner gewünscht. Die übereilte Abgabe einer Unterlassungserklärung birgt auch nicht selten die Gefahr hoher Vertragsstrafen. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn beispielsweise die Löschung des beanstandete Bildmaterials bis zur Abgabe der Unterlassungserklärung nicht restlos gelingt. Hier passieren häufig Fehler, die teure Vertragsstrafen nach sich ziehen können.

Wir empfehlen, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um das Kostenrisiko der verschiedenen Handlungsoptionen professionell zu erörtern, um dann in der Lage zu sein, eine geeignete Strategie wählen zu können. Dass es sich lohnen kann, sich gegen die Abmahnungen dieses Fotografen zur Wehr zu setzen, zeigt zum Beispiel ein Urteil des AG Hamburg, in denen es ihm nicht gelang, seine Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen.

Sind Sie auch wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).