Abmahnung Becker Haumann Gursky für VfB Stuttgart wegen Ticketverkauf

Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Becker Haumann Gursky erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel des VfB Stuttgart im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie sollte man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?

von Appen Jens, HSV Fußball AG Hoffenheim Schütz Pauli VfB Stuttgart
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Vorwurf: VfB Stuttgart Fußballtickets im Internet angeboten

So mancher Fußball-Fan hat sicher bereits vergleichbare Erfahrungen gemacht– Eintrittskarten für ein wichtiges Fußballspiel sind schon gekauft und dann stellt sich kurz vorm Spieltag heraus, dass der Käufer oder einer seiner Angehörigen zum Zeitpunkt des des Spiels verhindert ist. Was liegt näher als das überzählige Ticket im Internet wieder anzubieten? Nicht selten erzielen die kurz vor dem Spieltag angebotenen Karten sogar deutlich höhere Preise als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber die Fußballvereine oder deren Rechtsanwälte auf den Plan bringen: die VfB Stuttgart 1893 AG lässt die Kanzlei Becker Haumann Gursky Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.

Abmahnende Rechtsanwälte verweisen auf ATGB des VfB Stuttgart

Konkret geht es in einer uns aktuell vorliegenden Abmahnungen von Becker Haumann Mankel Gursky um Kartenmaterial für ein Fußballspiel des Vereins VfB Stuttgart, welches zu einem höheren als dem Abgabepreis im Internet angeboten wurden.

Konkret werden z. B. folgende Vorwürfe erhoben:

  • die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
  • Verkauf der Tickets mit einem Preiszuschlag
  • Das Ticket ist öffentlich (z. B. bei eBay) angeboten worden

Der Weiterverkauf der Tickets, so die Kanzlei Becker Haumann Gursky, stelle einen Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des  VfB Stuttgart dar, denen der jeweilige Abgemahnte beim Erwerb der Karten zugestimmt haben soll. So sei es u. a. dem jeweiligen Erwerber der Tickets verboten, diese kommerziell zu nutzen. Auch ein Verkauf über Internet-Auktionen schließen die Bedingungen kategorisch aus.

Zweifel an der Wirksamkeit der AGB

Ob sich der VfB Stuttgart allerdings vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf seine AGB berufen könnte, erscheint aus mehreren Gründen mehr als fraglich. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer hingegen ist das Risiko hingegen merklich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay Kleinanzeigen noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Gursky erhalten haben, so ist eher davon abzuraten, sich unmittelbar mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Statt dessen sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden,  ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an den VfB Stuttgart leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Becker Haumann Gursky eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen des der VfB Stuttgart 1893 AG verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.