Abmahnung wegen EM-Ticket-Verkauf für UEFA EURO 2024 – Lentze Stopper mahnt ab

Aktuell mahnt die Kanzlei Lentze & Stopper aus München wieder viele Fußball-Fans ab, weil sie Eintrittskarten zu Spielen der Fußball-EM (UEFA EURO 2024) bei keinanzeigen.de, bei eBay oder auf einer anderen Internet-Plattform zum (Weiter-)Verkauf angeboten haben sollen. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Was nun?

Fußball EM EURO 2024: Kanzlei mahnt ab für UEFA und UEFA Events SA

Ab Juni 2024 ist es wieder soweit: Die Fußball-Europameisterschaft EURO 2024 in Deutschland steht vor der Tür. Die Eintrittskarten sind heiß begehrt und werden teils zu stolzen Preisen im Internet gehandelt. Doch das Anbieten solcher Tickets im Internet ist riskant: Aktuell werden uns fast täglich Abmahnungen der Münchener Rechtsanwälte Lentze Stopper vorgelegt, die sich gegen solche EM-Ticket-Angebote auf Plattformen wie eBay richten. Wir haben schon wiederholt über Abmahnungen dieser Kanzlei berichtet. Sie mahnt auch für andere Veranstalter wegen Ticket-Weiterverkaufsangeboten ab.

Lentze Stopper mahnt ab wegen Ticketverkauf im Internet

Seit Jahren spricht die Kanzlei Lentze Stopper Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Eintrittskarten aus. Länderspiele (beispielsweise der EM), Bundesligaspiele, das Pokalfinale, Champions-League-Begegnungen: Die Ticket-Abmahnungen von Lentze Stopper oder anderer in diesem Bereich abmahnender Kanzleien können sehr verschiedene Spiele betreffen. Dabei treten die Rechtsanwälte Lentze Stopper beispielsweise im Namen verschiedener Fußball-Bundesligavereine, im Namen des DFB, oder auch, wie vorliegend, für die UEFA, die UEFA Events SA oder die EURO 2024 GmbH auf.

Ticket-Angebote im Internet: Verstoß gegen die ATGB?

Die Abmahnungen berufen sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ATGB) für den Verkauf von Tickets für die UEFA EURO 2024. Beanstandet wird das Anbieten von Karten für Spiele der Europameisterschaft. Im Einzelnen erheben die Rechtsanwälte den Vorwurf folgender Verstöße gegen die  ATGB:

  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay
  • Keine Abbildung der ATGB
  • Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
  • Nicht autorisierte Verwendung des Logos der Marken „UEFA“ und „UEFA EURO“

Gefordert wird: Unterlassung und pauschaler Schadensersatz

Lentze Stopper mahnt wegen Ticket-Verkäufen ab. Welche Forderungen werden üblicherweise erhoben? Zum Einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Ein vorformuliertes Exemplar einer entsprechenden Erklärung hat man der Abmahnung gleich beigefügt.

Außerdem wird der Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) verlangt.  Jedoch wäre die EURO 2024 GmbH mit der Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages einverstanden, heißt es in dem Schreiben. Dieser liegt in den uns vorliegenden UEFA-Abmahnschreiben im Bereich zwischen 500,00 € und 1.000.00 €. Ansonsten blieben weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Abmahnung von der UEFA erhalten? Was nun?

Von einer direkten Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei raten wir ab. Stattdessen empfehlen wir den Betroffenen, zunächst durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, inwieweit die erhobenen Forderungen überhaupt zu Recht geltend gemacht werden.  Nicht selten liegen gute Argumente vor,  um sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Wer indes als Weiterverkäufer gewerblich handelte, dürften hier jedoch ein deutlich höheres Risiko haben.  Die Frage, ob ein Verkäufer (z. B. auf eBay oder kleinanzeigen.de) schon als gewerblicher oder noch als Privatverkäufer anzusehen ist, müsste jeweils im Einzelfall beurteilt werden.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Lentze Stopper wegen Ticket-Angeboten im Internet erhalten? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren viele Mandanten bundesweit in vergleichbaren Fällen. Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des Anbietens von Fußballtickets erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.