Haustürgeschäfte: Auch bei Luftbildaufnahmen besteht Widerrufsrecht

Wer sich an seiner Haustür von Vertretern Abzüge von Luftbildaufnahmen seines Hauses aufschwatzen lässt, dem steht in der Regel ein Widerrufsrecht zu, auch wenn die Abzüge auf Bestellung erst noch hergestellt werden müssen. Das OLG bestätigte ein Urteil gegen die S.P. Luftbild GmbH aus Dattenberg, die das Widerrufsrecht in diesen Fällen künftig nicht mehr ausschließen darf.

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Luftbildaufnahmen an der Haustür angeboten

Die S. P. Luftbild GmbH aus Dattenberg hatte durch Drittfirmen Luftbildaufnahmen von privaten Grundstücken und Häusern anfertigen lassen. Vertreter der Firma wurden dann bei den jeweiligen Haushalten vorstellig und boten unter Vorlage kleinerer Abzüge die Fertigung von Vergrößerungen der Luftbilder ihrer Grundstücke an. Auf ein ihnen zustehendes Widerrufsrecht wurden die Käufer nicht hingewiesen. Im Gegenteil – in dem Bestellformular war ein Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen worden. Viele Verbraucher empfenden dieses Vorgehen nachvollziehbarer Weise als Abzocke.

LG Potsdam hatte Widerrufsrecht bejaht

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits im Februar 2017 ein Urteil gegen die S.P. Luftbild GmbH erwirkt. Das LG Potsdam hatte der Firma verboten, beim Anbieten der Luftbildabzüge in diesen Fällen das Widerrufsrecht auszuschließen und keine Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht zu formulieren. In der fehlenden Einräumung eines Widerrufsrechts sah das Landgericht einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

OLG Brandenburg: Unterlassungsanspruch bestätigt

Das OLG Brandenburg folgte nun der Ansicht des LG Potsdam und bestätigte das Urteil gegen die Dattenberger Firma. So hieß es in der entsprechenden Pressemitteilung des OLG:

Die Beklagte könne sich nicht darauf berufen, dass die gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelung für die Lieferung solcher Waren Anwendung finde, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl ober Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.  Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation im Sinne der Vorschrift liege nicht vor, weil die Fotos unter Verwendung bereits vor der Kontaktaufnahme mit dem Kunden gefertigter digitaler Bilder hergestellt würden. Sie würden nicht nach Bestellung des Kunden verändert, sondern lediglich zum Teil reproduziert und vergrößert. Die Ware, auf die sich das Interesse des Kunden richte, sei das auf dem Foto abgebildete, bereits in der Bilddatei in seinen maßgeblichen Parametern bestimmte Motiv. Die Herstellung dieser später verkauften Ware erfolge bereits mit dem Vorgang des Fotografierens. Soweit durch den Kunden die Größe oder der Rahmen und die Qualität des Bildes bestimmt würden, stelle dies gegenüber dem Fotoausdruck nur eine Nebenleistung dar.

Da im Ausschluss des Widerrufsrechts ein Verstoß gegen die dem Verbraucherschutz dienenden gesetzlichen Pflichten des Verkäufers liege, sei die klagende Verbraucherzentrale berechtigt, die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Formulierungen in Anspruch zu nehmen, die das Widerrufsrecht ausschließen oder die Information der Verbraucher über ihr Recht zum Widerruf beeinträchtigen.

S. P. Luftbild GmbH, S. P. Helicopter-Service GmbH, Schneider GbR – alle unter der gleichen Adresse

Ob dieser Verkaufspraxis durch das aktuelle Urteil nachhaltig Einhalt geboten wird, ist fraglich. Die auffallend ähnlich klingende S.P. Helicopter-Service GmbH aus Dattenberg ist offenbar mit einem vergleichbaren Geschäftsmodell unterwegs. Auch diese erstaunlicherweise an der gleichen Adresse  wie die S.P. Luftbild GmbH ansässige Firma verkaufte über ihre Vertreter an Haustüren zuletzt Luftbildaufnahmen von Grundstücken und schloss dabei in den Verkaufsformularen das Widerrufsrecht aus. Auch die Schneider GbR ist unter dem Briefkopf „Schneider Luftbild“ mit dem gleichen Geschäftsmodell tätig. Auch hier wurde beim Haustür-Verkauf von Luftbildern das Widerrufsrecht im Bestellformular ausgeschlossen. Wenig überraschend ist, dass auch diese Firma offenbar unter der gleichen Adresse in Dattenberg ansässig ist, wie die anderen beiden genannten Firmen.

Wurden Ihnen auch Luftbildaufnahmen von der S. P. Luftbild GmbH, der S. P. Helicopter-Service GmbH oder der Schneider GbR an der Haustür aufgeschwatzt, ohne dass Ihnen ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Urheber- und Wettbewerbsrechts.

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