Klage vor dem LG Köln: BILD wirft Focus Online systematischen „Inhalte-Diebstahl“ vor

Das Verlagshaus Springer wirft dem Nachrichtenportal Focus Online seit längerem vor,  Bezahl-Inhalte von BILD PLUS „abzukupfern“ und diese dann umgeschrieben auf ihrem kostenlosen Portal zu veröffentlichen. Nun hat Springer Klage gegen seinen Konkurrenten eingereicht.

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Das Grüne Recht © mitrija – Fotolia.com

Springer wirft Focus Online gezielte Behinderung vor

Sollen Nachrichten-Inhalte in Internet kostenlos zur Verfügung stehen oder sind die Leser bereit, für ausgewählte, qualitative Beiträge auch etwas zu bezahlen? Diese Frage treibt die Medienbranche schon lange um. Die Online Plattform der BILD setzt mit ihrem BILD PLUS Angebot bereits seit längerer Zeit auf bezahlte Nachrichten-Inhalte. Auch andere Anbieter haben für bestimmte, oft aufwändiger recherchierte Inhalte so genannte Pay-Walls eingerichtet. Immer wieder wurde in der Vergangenheit von Seiten der BILD Vorwürfe erhoben, die Nachrichtenplattform Focus Online würde den Inhalt der kostenpflichtigen BILD PLUS Beiträge systematisch zusammenfassen und dann auf der eigenen Plattform veröffentlichen. Auf diese Weise würde die zu Burda gehörende Plattform das Geschäftsmodell von BILD PLUS, aber auch anderer Anbieter von Bezahl-Inhalten gezielt behindern. Gleichzeitig sieht BILD in der systematischen Nutzung ihrer selbst recherchierten Beiträge durch Focus Online eine Verletzung des im Urheberrecht verankerten Datenbankrechts.

Klage vor dem LG Köln

Nun landet der Streit vor Gericht: Das Verlagshaus Springer hat die Burda-Plattform nach eigenen Angaben vor dem LG Köln auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht verklagt. Focus greife, so der Vorwurf, das Geschäftsmodell einer ganzen Branche an, wogegen man sich nun mit den Mitteln des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts zur Wehr setze. Die Erfolgsaussichten der Klage sind fraglich; schließlich lautet der Vorwurf nicht auf unveränderter Übernahme der Texte sondern nur die inhaltliche Übernahme der Beiträge. Wir werden hier über den Verlauf des Verfahrens berichten.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Urheber- und Wettbewerbsrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.