Ticket-Abmahnung RB Leipzig von Lentze Stopper

Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lentze Stopper erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel von RB Leipzig im Internet angeboten haben sollen? Wie soll man sich am besten nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

RB Leipzig Ticket im Internet zum Kauf angeboten

Viele Fußball-Fans haben es sicher schon mal erlebt – Karten für das Spiel im Stadion sind längst gekauft und dann stellt sich kurzfristig heraus, dass doch etwas dazwischen kommt. Warum nicht das überzählige Ticket im Internet wieder loswerden? Oftmals erzielen die kurz vor dem Spiel verkauften Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: die RasenBallsport Leipzig GmbH lässt die Kanzlei Lentze Stopper Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.

Verweis auf die ATGB von RB Leipzig

Den Abgemahnten wird in der Regel u. a. folgendes vorgeworfen:

  • die ATGB des Vereins wurden beim Verkaufsangebot nicht abgebildet
  • Das Ticket ist zu einem mehr als 10  % höherem Preis als dem Originalpreis angeboten worden
  • Das Ticket ist öffentlich bei einer nicht vom Verein zugelassenen Zweitmarktplattform (z. B. Viagogo, eBay, eBay Kleinanzeigen) angeboten worden
  • Unautorisierte Nutzung des Stadionplans oder des Vereinslogos

Der Weiterverkauf der Tickets, so die Kanzlei Lentze Stopper, stelle einen Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen von RB Leipzig dar, denen der jeweilige Verkäufer beim Erwerb der Karten zugestimmt habe. So sei es u. a. dem jeweiligen Erwerber der Tickets verboten, diese kommerziell zu nutzen. Auch ein Verkauf über Internet-Auktionen schließen die Bedingungen kategorisch aus.

Zweifel an der Wirksamkeit der AGB

Ob die AGB von RB Leipzig gerade gegenüber Privatpersonen wirksam sind, erscheint aus verschiedenen Gründen oft mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer abzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.

Ticket-Abmahnung: Was gilt es als Betroffener zu beachten?

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an RB Leipzig leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des Anbietens von Fußballtickets erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen von RB Leipzig verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.