BGH urteilt zu Bewertungen auf eBay: „Wucher“ ist zulässige Meinungsäußerung

Schlechte Bewertungen sind Online-Händlern ein Dorn im Auge. Unzulässige Bewertungen kann man löschen lassen. Doch welche Bewertungen sind noch von der Meinungsfreiheit erfasst? Der BGH hat jetzt die Bewertung „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ als zulässig erachtet. Die Vorinstanzen waren sich hier nicht einig gewesen.