Kammergericht: Verbotsantrag gegen Spam Mail muss hinreichend konkretisiert sein

Wem Werbe-Emails ohne Einwilligung zugesendet werden (Spam Mail), muss dies nicht dulden, sondern kann im Wege von Abmahnungen oder auch gerichtlich dagegen vorgehen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Ein nicht ausreichend konkretisierter gerichtlicher Verbotsantrag kann schnell als unwirksam abgewiesen werden.