Neues aus Karlsruhe: Der BGH hatte mal wieder über eine Filesharing-Sache zu entscheiden. Konkret ging es diesmal um die Frage, ob ein gegen die Telekom als Anschlussprovider erwirkter Auskunftsbeschluss auch gegen den Reseller Wirkung entfaltet.
Filesharing-Urteil des AG Rostock: Beweisverwertungsverbot bei Datenschutz-Verstoß
Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Verfahren – Das AG Rostock hat entschieden, dass bei der Ermittlung des Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen Auskunftsbeschlüsse gem. § 101 Abs. 9 UrhG nicht nur gegen den Netzbetreiber sondern gegebenenfalls auch gegenüber dem Reseller als Vertragspartner des Anschlussinabers erwirken muss.