Abmahnung wegen Fotonutzung: Sind Sie von der Kanzlei VON HAVE FEY abgemahnt worden, weil Sie Lichtbilder der Leo E-Commerce Ltd. im Internet ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers verwendet haben sollen? Wie sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?
LG Hamburg: Fehlender Inlandsbezug bei ausländischer Domain und überwiegend fremdsprachigen Inhalten
Um gegen Urheberrechtsverletzungen nach deutschem Recht vor deutschen Gerichten vorzugehen, ist in der Regel ein ausreichender Inlandsbezug erforderlich. Doch wann liegt ein solch ausreichender Inlandsbezug bei Urheberrechtsverletzungen im Internet vor? Zu dieser Frage liegt nun eine Entscheidung des LG Hamburg vor.
Abmahnung nach Nutzung von Produktfotos beim Dropshipping
Das so genannte Dropshipping erfreut sich als Vertriebsmethode derzeit großer Beliebtheit, besonders bei Einsteigern im Online-Handel. Doch vor allem dann, wenn durch Software automatisch fremde Produktfotos in die Dropshipping-Angebote eingebunden werden, droht die Gefahr teurer Abmahnungen.
professionelle Produktfotos: OLG Hamburg setzt Streitwert von 8.000,00 € pro Bild an
Fotoklau: Bei der urheberrechtswidrigen gewerblichen Foto-Nutzung kann ein Streitwert (für den Unterlassungsanspruch) von 8.000,00 € angemessen sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es um professionelle Produktfotos geht. Dies entschied das OLG Hamburg im Rahmen einer Streitwertbeschwerde.
Fotorecht: 10 € Schadensersatz nach ungenehmigter Folgelizenzierung von Auftragsfotos durch Dritte
Fotorecht – Das OLG Hamm hat in einem Fall von angeblich unberechtigter Folgelizenzierung von Auftragsfotos durch Dritte einen Schadensersatz von nur 10 € pro Bild zugesprochen. Wie repräsentativ ist dieser Fall für andere Fälle fotorechtlicher Abmahnungen?
Beiwerk oder nicht? BGH zu Kunstwerken in Produktfotos
Dürfen im Hintergrund von Produktfotos in einem Möbelkatalog neben den Produkten auch Kunstwerke mit abgebildet sein, ohne, dass eine Einwilligung des Künstlers oder Rechteinhabers vorliegt? Der BGH (Urteil vom 17.11.2014, Az I ZR 117/13) hat entschieden, dass dies unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.