Kann die Veröffentlichung der Zusammenfassung eines Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstitutes für Risikobewertung mit den Mitteln des Urheberrechts verhindert werden? Nein, denn es ist ein amtliches Werk, entschied nun das OLG Köln und bestätigte damit eine Entscheidung des LG Köln.
Clickbaiting: 20.000 € Schadensersatz nach Nutzung von Promi-Foto
Wird das Foto eines Prominenten ohne seine Zustimmung als so genannter Klick-Köder verwendet (Clickbaiting), so kann dies empfindliche Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen. Das OLG Köln sprach einem geschädigten Moderator nun 20.000,00 € Schadensersatz zu.
OLG Köln: Ausstrahlung von TV-Pannen anderer Sender nicht vom Zitatrecht gedeckt
Das OLG Köln hat entschieden, dass das Senden von Pannen in TV-Sendungen anderer Sender durch die Konkurrenz nicht vom Zitatrecht des Urheberrechts gedeckt ist. Die kostenfreie Nutzung solcher TV-Pannen ist daher nicht ohne weiteres möglich.
Auskunftsanspruch im Urheberrecht: Werbeerlöse müssen nicht immer angegeben werden
Auskunftsanspruch: Das OLG Köln (Urteil vom 14.08.2015, Az. 6 W 75/15) hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nicht automatisch die Auskunft über die im TV bei Werbeunterbrechungen erzielten Werbeerlöse erfassen muss. Entscheidend ist, wie detailliert die zu erteilende Auskunft im Urteil bestimmt ist.
Angewandte Kunst: Urne mit Hirsch genießt urheberrechtlichen Schutz
Urnen, die mittels Airbrush-Technik mit einem Hirsch-Motiv bemalt worden sind, können urheberrechtlich geschützt sein. Das OLG Köln orientierte sich mit dieser Entscheidung (Urteil vom 20.02.2015, Az. 6 U 131/14) an der Rechtsprechung des BGH zu der Frage, inwieweit angewandte Kunst urheberrechtlichen Schutz genießen kann.
OLG Köln: Titelschutz – wetter.de nicht als Werktitel für App schutzfähig
Titelschutz – Ist es möglich den Namen einer App als Werktitel zu schützen? Wie weit geht dieser Schutz? Das OLG Köln hatte sich mit Fragen des Titelschutzes auseinanderzusetzen. Es ging um den Begriff wetter.de in Bezug auf Apps.