BGH: Keine extra GEMA-Gebühren für Gemeinschaftsantenne in WEG

Muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die über eine Gemeinschaftsantenne verfügt, GEMA-Gebühren für eine Kabelweitersendung zahlen? Der BGH verneinte dies in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 17.09.2015, Az. I ZR 228/14).

Das Grüne Recht GEMA-Gebühren
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Signal der Gemeinschaftsantenne an Wohneinheiten weitergeleitet

Die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verfügte über eine Anlage in München mit 343 Wohneinheiten. Die Rundfunksignale wurden hier von einer Gemeinschaftsantenne per Satellit empfangen und über ein internes Kabelnetz an die einzelnen Wohneinheiten weitergeleitet. Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die die Rechte zahlreicher Komponisten, Textdichter und Musikverlage wahrnimmt, sah hierin das Kabelweitersendungsrecht ihrer Mitglieder und somit eine urheberrechtlich vergütungspflichtige Nutzungshandlung betroffen.

BGH: keine GEMA-Gebühren, da keine öffentliche Wiedergabe

Der BGH entschied nun, dass die WEG keine GEMA-Gebühren zahlen müsse, da keine Kabelweitersendung vorliege. Voraussetzung einer solchen wäre nämlich eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG. Die Weiterleitung des über eine Gemeinschaftsantenne empfangenen Signals an die einzelnen Wohneinheiten stelle jedoch keine öffentliche Wiedergabe dar.  Vielmehr bestehe zwischen dem Empfang via Gemeinschaftsantenne und dem Empfang über zahlreiche Einzel-Antennen rechtlich kein Unterschied. Auch sei die Zahl der Empfänger auf einen abgegrenzten Personenkreis beschränkt, weswegen es schon an der erforderlichen Öffentlichkeit fehle. Insbesondere müsse der Empfängerkreis als private Gruppe nicht notwendigerweise aus wenigen Menschen bestehen.

Folgen der Entscheidung

Für WEGs, die bereits einen entsprechenden Vertrag mit der GEMA geschlossen haben, empfiehlt es sich, diese Vertragsverhältnisse im Wege der Kündigung zu beenden. Auch die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen wird im Einzelfall zu prüfen sein. Das Urteil könnte über die WEGs hinaus auch Auswirkung auf andere Antennengemeinschaften haben, die zahlreiche Haushalte mit Rundfunksignalen versorgen.

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