Spirituosenverordnung: Abmahnung der Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH

Haben Sie eine Abmahnung der Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH erhalten, weil Sie gegen die Spirituosenverordnung der EU verstoßen haben sollen? Wie sollen Betroffene nach Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren?

Spirituosenverordnung
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Abmahnung: Vorwurf des Verstoßes gegen die Spirituosenverordnung

Gegenwärtig versendet die Kanzlei RST Rechtsanwälte im Namen der Pan-Baltic Trading und Marketing GmbH Abmahnungen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gegen die Spirituosenverordnung der EU verstoßen zu haben. So soll etwa eine als Rum bezeichnete Spirituose mit einem Alkoholgehalt von weniger als 37,5 % Vol. angeboten worden sein, während die EU-Verordnung für Rum tatsächlich einen Alkoholgehalt von mindestens 37,5 % Vol. vorschreibt. Da die Spirituosenverordnung auch dem Verbraucherschutz, der Markttransparenz und dem fairen Wettbewerb diene, liege eine Verletzung der §§ 3a, 5 UWG vor.

Was wird von der abmahnenden Kanzlei gefordert?

Zum einen wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem verlangt die Kanzlei den Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € (also 745,40 € netto)

Wie sollte man auf solch eine Abmahnung reagieren?

Aus verschiedenen Gründen empfiehlt es sich, solche Abmahnungen von einem Spezialisten überprüfen zu lassen. So sollte überprüft werden, ob der vorgeworfene Sachverhalt überhaupt zutrifft und ob die beanstandeten Handlungen tatsächlich relevante Wettbewerbsbeeinträchtigungen darstellen. Nicht zuletzt sind aber auch beim Vorliegen eines Rechtsverstoßes die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Unterlassungserklärungen oftmals einseitig und deutlich nachteiliger Formuliert als es erforderlich wäre. In vielen Fällen bietet sich die Möglichkeit einer „entschärften“, also zurückhaltender formulierten Erklärung an.

Sind auch Sie wegen angeblicher Verstöße gegen die EU-Spirituosenverordnung abgemahnt worden? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren bundesweit zahlreiche Mandanten in Fragen des Wettbewerbsrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesen Fachgebieten teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.