Abmahnung RB Leipzig wegen Ticketverkauf

Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel von RB Leipzig im Internet angeboten haben sollen? Wie soll man sich am besten nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

RB Leipzig Bundesligatickets im Internet angeboten

Zahlreiche Fußball-Fans haben es sicher bereits erlebt – Eintrittskarten für ein wichtiges Fußballspiel sind längst gekauft und dann stellt sich heraus, dass der Käufer oder einer seiner Abnehmer am Tag des Spiels verhindert ist. Was liegt näher als das überzählige Ticket im Internet wieder an den Mann zu bringen? Oftmals erzielen die kurz vor dem Spiel verkauften Karten sogar einen deutlich höheren Preis als beim ursprünglichen Kauf. Die Tickets zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: die RasenBallsport Leipzig GmbH lässt die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen.

Abmahnende Kanzlei verweist auf die ATGB  der RasenBallsport Leipzig GmbH

Konkret werden in Ticket-Abmahnungen u. a. folgende Vorwürfe erhoben:

  • die ATGB  des Vereins wurden beim Verkaufsangebot nicht abgebildet
  • Das Ticket ist zu einem mehr als 10  % höherem Preis als dem Originalpreis angeboten worden
  • Das Ticket ist öffentlich bei einer nicht vom Verein zugelassenen Zweitmarktplattform (z. B. Viagogo, eBay, eBay Kleinanzeigen) angeboten worden.
  • Unautorisierte Nutzung des Stadionplans oder des Vereinslogos

Der Weiterverkauf der Tickets, so die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky, stelle einen Verstoß gegen die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der RasenBallsport Leipzig GmbH dar, denen der jeweilige Verkäufer beim Erwerb der Karten zugestimmt habe. So sei es u. a. dem jeweiligen Erwerber der Tickets verboten, diese kommerziell zu nutzen. Auch ein Verkauf über Internet-Auktionen schließen die Bedingungen kategorisch aus.

Erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der AGB

Ob sich RB Leipzig vor Gericht gerade gegenüber Privatpersonen erfolgreich auf seine AGB berufen könnte, erscheint aus verschiedenen Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. Privatpersonen Tickets durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss der Möglichkeit des Weiterverkaufs in Internet-Auktionen ist somit mehr als fragwürdig. Für gewerbliche Weiterverkäufer ist das Risiko hingegen deutlich höher. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder bereits als gewerblicher Verkäufer abzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist alles andere als einheitlich.

Wie reagiert man am besten auf eine solche Abmahnung?

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten haben, so ist davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden,  ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an RB Leipzig leisten müssen. In vielen Fällen bestehen realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky eine Abmahnung wegen des Weiterverkaufs von Fußballkarten im Internet erhalten. Oder sind Sie von dieser Kanzlei im Namen der RasenBallsport Leipzig GmbH verklagt worden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.