Wer sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, einen bestimmten Inhalt (z. B. ein Video) nicht mehr zu veröffentlichen, muss gegebenenfalls auch auf Dritte einwirken, bei denen der Inhalt weiter abrufbar ist. Das LG Köln entschied nun, dass jedoch nicht immer Handlungspflichten bestehen. Wo liegen die Grenzen?
EuGH Generalanwalt stellt WLAN Störerhaftung in Frage
Es ist ein deutliches Zeichen für offene WLAN-Netze. Der Generalanwalt beim EuGH hat in einem Filesharing-Verfahren die in Deuschland vorgesehene Störerhaftung für offene WLAN Netzwerke weitgehend in Frage gestellt.