Fotorecht / Bildrecht – Webdesigner bzw. Webagenturen, die im Kundenauftrag Websites erstellen, müssen prüfen, ob die in von ihnen in die Website eingebundenen Bilder aus Gesichtspunkten des Urheberrechts überhaupt verwendet werden dürfen oder nicht. Dies gilt auch für vom Kunden eingeliefertes Bildmaterial, so ein Urteil des AG Oldenburg.
fiktive Lizenzgebühr nach Fotoklau: 10 jährige Verjährung
Fotorecht – Üblicherweise verjähren Schadensersatzansprüche nach Urheberrechtsverletzungen (z. B. Fotoklau) nach drei Jahren (§ 102 S. 1 UrhG i V. m. § 195 BGB). Wie der BGH (Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13) nun feststellte, gilt aber hinsichtlich der vom Rechtverletzer erlangten Gebrauchsvorteile (z. B. der fiktiven Lizenzgebühr) eine 10jährige Verjährungsfrist.