Wie hoch ist der Schadensersatz nach der ungenehmigten Nutzung eines nicht von einem professionellen Fotografen geschossenen Fotos? Der BGH hielt nun in einem entsprechenden Fall einen Schadensersatz in Höhe von 200,00 € für ausreichend.
fiktive Lizenzgebühr nach Fotoklau: 10 jährige Verjährung
Fotorecht – Üblicherweise verjähren Schadensersatzansprüche nach Urheberrechtsverletzungen (z. B. Fotoklau) nach drei Jahren (§ 102 S. 1 UrhG i V. m. § 195 BGB). Wie der BGH (Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13) nun feststellte, gilt aber hinsichtlich der vom Rechtverletzer erlangten Gebrauchsvorteile (z. B. der fiktiven Lizenzgebühr) eine 10jährige Verjährungsfrist.