Abmahnverein: Nach dem LG Bonn verneint auch OLG Köln Klagebefugnis des Vereins IDO

Der Verein IDO spricht seit Jahren massenhaft wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Die Seriosität des Vereins wird von vielen Seiten angezweifelt. Dennoch hielten viele Gerichte den Abmahnverein  bislang für berechtigt, abzumahnen und Klagen zu erheben. Nach dem LG Bonn zeigte zog jedoch nun auch das OLG Köln die Aktivlegitimation und damit die Abmahnpraxis des Vereins in Frage.