Abmahnung nach Nutzung von Produktfotos beim Dropshipping

Das so genannte Dropshipping erfreut sich als Vertriebsmethode derzeit großer Beliebtheit, besonders bei Einsteigern im Online-Handel. Doch vor allem dann, wenn durch Software automatisch fremde Produktfotos in die Dropshipping-Angebote eingebunden werden, droht die Gefahr teurer Abmahnungen.

Was versteht man unter Dropshipping?

Der Vertrieb via Dropshipping zeichnet sich besonders dadurch aus, dass der Online-Händler die von ihm angebotene Ware gar nicht selbst am Lager vorhält. Sobald im Shop des Händlers ein Artikel bestellt wird, bestellt er das Produkt dann überhaupt erst bei einem anderen Händler. Bei diesem kann es sich ggf. sogar um den Hersteller selbst handeln. Die Versendung erfolgt dann üblicherweise direkt vom Lieferanten an den Besteller. Nicht selten bieten Dropshipper Ware an, die auch von den Lieferanten selbst in deren eigenen Shops angeboten werden. Der Lieferant wird hierbei selten um Zustimmung gebeten. Diese Ware wird dann vom Dropshipper ein wenig teuerer angeboten als im Shop des Lieferanten. Dies macht dann den Gewinn des Dropshippers aus. Die Methode des Dropshipping erscheint vor allem Einsteigern attraktiv. Diese verfügen oft über wenig Kapital und wollen Investitionen in Bestandsware und Lagerkapazitäten möglichst vermeiden.

Dropshipping: Geschäftsmodell mit Chancen und Risiken

Die Vorteile der Vertriebsmethode Dropshipping sind nicht zu leugnen: Die Einrichtung eines eigenen Warenlagers ist nicht erforderlich. Der Dropshipper muss Ware nicht vorher einkaufen. Zudem entstehen ihm keine Kosten beim Verpacken und Versenden der Ware.

Andererseits hat der Dropshipper meist auch keine Kontrolle über die Qualität der angebotenen Ware und über die Zuverlässigkeit der Versendung. Bei Rücksendungen mangelhafter Ware oder nach einem Widerruf können durch das Dreiecksgeschäft Probleme entstehen. Dies kann z. B. die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen betreffen. Außerdem sind die Margen im Dropshipping regelmäßig nicht so hoch. Dies gilt vor allem dann, wenn der Dropshipper nur Ware aus einem fremden Online-Shop anbietet.

Gefahr von Abmahnungen bei Einbindung fremder Produktfotos

Besonders riskant wird das Dropshipping jedoch vor allem dann, wenn der Dropshipper auch Produktfotos und Produktbeschreibungen der Lieferanten ohne deren Zustimmung einbindet. Dies muss noch nicht einmal absichtlich geschehen. So manche Dropshipping-Software bindet Inhalte der Lieferanten (z. B. Produktfotos oder Artikelbeschreibungen) automatisch in die Angebote ein. Hat der Rechteinhaber der Verwendung nicht zugestimmt, kann dies sehr teuer werden. Eine Zustimmung liegt in diesen Konstellationen regelmäßig nicht vor. Oft wissen die Lieferanten vorher ja gar nichts davon, dass jemand ihre Ware auf einer anderen Plattform per Dropshipping teurer anbietet.

Zustimmung des Rechteinhabers bei Bildernutzung erforderlich

Die ausschließlichen Rechteinhaber müssen jedenfalls nicht dulden, dass ihre Fotos ohne ihre Zustimmung auch in den Shops der Dropshipper genutzt werden. Die Folge können teure Abmahnungen sein, in denen Unterlassung, Ersatz von Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz gefordert werden. Dies kann, selbst wenn es sich nur um zwei oder drei Fotos handelt, Forderungen in vierstelliger Höhe nach sich ziehen. Wem nach einer Abmahnung auch nicht eine rasche und gründliche Löschung der Bilder gelingt, dem drohen weitaus größere Schäden in Form empfindlicher Vertragsstrafen.

anwaltliche Beratung ratsam

Wer als Dropshipper wegen der Verwendung von Bildern (z. B. Produktfotos) oder Texten eine Abmahung erhalten hat, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Hierbei sollte geklärt werden, inwiefern man sich zur Wehr setzen kann. Oft geht es darum, wie man Angelegenheit möglichst kostengünstig und vor allem auch mit möglichst wenig Risiko für die Zukunft beilegen kann. Beraten lassen sollten sich im Übrigen auch Händler oder Produktfotografen, die feststellen müssen, dass jemand ihr Bildmaterial in Dropshipping-Angeboten ungefragt verwendet. Hier empfiehlt es sich, die Dokumentation der Rechtsverletzung und Geltendmachung von Ansprüchen anwaltlich begleiten zu lassen, um die Rechte bestmöglich durchzusetzen und Risiken zu vermeiden.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64).