Es kann wettbewerbswidrig sein, nachgeahmte „Plastikuhren“ zu vertreiben, auch wenn die Uhren vom Nachahmer anderweitig markenähnlich gekennzeichnet wurden. Das OLG Frankfurt am Main sah die Gefahr einer mittelbaren Herkunftstäuschung. Es verurteilte einen Anbieter nachgeahmter Uhren, den Vertrieb dieser Uhren zu unterlassen. nachgeahmte Uhren mit sehr bekanntem Vorbild (Swatch-Uhren) Die Klägerin des Verfahrens vertreibt seit 1983…
OLG Köln bejaht Nachahmungsschutz von Capri Sonne Verpackung aus UWG
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz: Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verpackung von Capri-Sonne bzw. Capri-Sun über eine wettbewerbliche Eigenart verfügt und somit wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt ist.