Viele Hersteller und Importeure bestimmter kopierfähiger Geräte und Speichermedien müssen pro verkauftem Stück eine Urheberrechtsabgabe zu zahlen. Hiermit soll das Recht auf Privatkopie ausgeglichen werden. Doch müssen auch Cloud-Speicher-Anbieter wie Dropbox eine Urheberrechtsabgabe zahlen? Das OLG entschied nun eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der ZPÜ und Dropbox zugunsten des Cloud-Anbieters.