LG Detmold – Videoüberwachung unzulässig, wenn Grundstück des Nachbarn mit erfasst wird

Darf ich mein Grundstück per Video überwachen, wenn die Kameras auch Teile des Nachbargrundstücks erfassen? Das LG Detmold (Urteil vom 08.07.2015, Az. 10 S 52/15) hat der Videoüberwachung auf eigenem Grund und Boden Grenzen gesetzt.