Wenn ein Dritter bei Google Werbeanzeigen schaltet, die gegen Kennzeichnungsrechte (z. B. Markenrechte) vertoßen, dann muss Google, wie der BGH nun entschied, nur eingeschränkt Auskunft erteilen. Auskünfte über den Zeitpunkt der Anzeigenschaltung, über die Anzahl der Klicks und die für die Werbung gezahlten Preise sind vom Auskunftsanspruch nicht erfasst.
Schutz von regional handelnder Klinik vor ähnlich klingender Domain räumlich begrenzt
Markenrecht / Domainrecht – Der kennzeichenrechtliche Schutz von Unternehmen, die nur lokal oder regional tätig sind, wird nur innerhalb der Grenzen ihres Wirkungsgebiets entfaltet. Das OLG Frankfurt (Urteil vom 07.05.2015, Az. 6 U 39/14) hat in einer aktuellen Entscheidung einer Klinik den Schutz vor der ähnlich klingenden Domain eines Wettbewerbers versagt.