Intime Videos verbreitet: Das LG Düsseldorf hat einen Geschäftsmann zur Zahlung eines „Schmerzensgeldes“ in Höhe von 120.000,00 € verurteilt. Der Beklagte hatte intime Videos einer Internet-Bekanntschaft ohne deren Einwilligung und ohne ihr Wissen auf Porno-Websiten im Internet verbreitet. Wie kam das Gericht dazu, diese für die deutsche Rechtsprechung bemerkenswert hohe Summe zuzusprechen?
Intime Fotos online verbreitet – Schüler muss Schmerzensgeld zahlen
Wenn intime Fotos einer Person gegen ihren Willen online verbreitet werden, hat dann das Opfer auch einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung für die hierdurch erlittenen immateriallen Schäden (umgangssprachlich auch als Schmerzensgeld bezeichnet)? Mit dieser Frage musste sich das AG Charlottenburg (Az. 239 C 225/14) auseinandersetzen.