Können Drohnenaufnahmen von der urheberrechtlichen Schranke der Panomafreiheit erfasst sein? Diese Frage wurde höchstrichterlich bislang noch nicht geklärt. Das OLG Hamm hat die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit für Drohnen-Fotos nun abgelehnt. 2020 hatte sich das LG Frankfurt zu dieser Frage anders positioniert.
LG Frankfurt: Drohnen-Luftaufnahmen von Panoramafreiheit erfasst
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass auch von Drohnen gefertigte Fotos von der urheberrechtlichen Schranke der Panoramafreiheit erfasst sein können. Dieses Urteil widerspricht der bisherigen Sichtweise des BGH, wonach Luftbilder von dieser Schranke ausgenommen sein sollten.