Fotorecht – Das Landgericht Bonn (Urteil des LG Bonn vom 22.04.2015, Az. 9 O 163/14) hat entschieden, dass unter gewissen Umständen der Verwender eines Bildes keine Nutzungsentschädigung zahlen muss, wenn er ein Foto, bei dem die zeitlich begrenzte Nutzungserlaubnis des darauf abgebildeten Models bereits abgelaufen ist, weiter verwendet.
LG Düsseldorf: Verwendung von Fotos – wer muss die Rechteeinräumung beweisen?
Fotorecht – Wer ein Foto öffentlich zugänglich macht und sich hierzu berechtigt fühlt muss dies im Streitfall beweisen. Das LG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 211/14)hervorgehoben, dass hierbei gerade im gewerblichen Verkehr Sorgfaltspflichten in besonderem Maße zu beachten sind.