Haben Sie eine Abmahnung der Kanzkei .rka aus Hamburg im Auftrag der Firma Koch Media GmbH aus Höfen (Österreich) erhalten, weil Sie angeblich das Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ heruntergeladen bzw. angeboten haben sollen? Wie sollte man sich in solch einem Fall verhalten?
Seit mehreren Jahren versenden die Rechtsanwälte .rka aus Hamburg im Auftrag verschiedener Unternehmen der Computerspielbranche Abmahnungen an private Anschlussinhaber wegen des Tauschs von Computerspielen im Internet (Filesharing). Aktuell ist es das Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ wegen dem Kanzlei .rka zahlreiche Abmahnungen versendet.
.rka Abmahnung wegen Filesharing – worum geht’s?
Den Adressaten der .rka Abmahnung wird von den abmahnenden Rechtsanwälten vorgeworfen, über ihren Internetanschluss mittels so genannter Tauschbörsen im Internet (Peer-to-Peer-Netzwerke) einzelne Folgen des Computerspiels „Stronghold Crusader 2“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen das exklusive Recht des abmahnenden Rechteinhabers (hier: ein Entwickler von Computerspielen namens Koch Media GmbH) auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG dar.
Was verlangen die Rechtsanwälte .rka?
Die Kanzlei .rka fordert daher in der Abmahnung, dass eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgegeben wird, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages für die jeweils mutmaßlich begangene Verletzung des Urheberrechts.
.rka Abmahnung wegen „Stronghold Crusader 2“? Wie reagiere ich?
Wir empfehlen, die in der .rka Abmahnung von der abmahnenden Kanzlei erhobenen Forderungen keinesfalls ohne genaue Prüfung zu erfüllen. In zahlreichen Fällen ist mehr als fraglich, ob die Ansprüche von den abmahnenden Rechtsanwälten überhaupt zu Recht erhoben werden, zumal wenn es andere Personen (z. B. Familienmitglieder) waren, die tatsächlich für die angeblichen Downloads verantwortlich gewesen sein könnten. Vor allem eine Unterlassungserklärung, an deren Inhalt man gegebenenfalls noch jahrelang gebunden sein könnte, sollte keinesfalls abgegeben werden, ohne vorher hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Die von abmahnenden Kanzleien vorformulierten Erklärungen sind häufig deutlich nachteiliger formuliert als erforderlich. Auch ob die von den abmahnenden Kanzleien geforderten Geldbeträge überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden dürfen, ist oft mehr als fraglich und hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wenn auch Sie eine solche Filesharing-Abmahnung der Kanzkei .rka aus Hamburg erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die Abmahnungen der Kanzlei .rka erhalten haben.
Weiterführende Informationen zum Filesharing finden Sie auch in folgendem Filesharing-Beitrag.