Kartenmaterial: Abmahnung Rainer Munderloh für die Huber Medien GmbH

Aktuell versendet Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg Abmahnungen im Namen der Firma Huber Medien GmbH aus München. Darin wird den Abgemahnten jeweils vorgeworfen, Kartenmaterial der Firma Hubert Medien GmbH ohne deren Einwilligung genutzt zu haben. Wie soll ich auf eine solche Abmahnung reagieren?

Abmahnung im Auftrag der Firma Huber Medien GmbH

In den Abmahnungen wird der Vorwurf der „Nutzung von Stadt- und Landkarten im Internet“ erhoben. Bereits in der Vergangenheit hatte die Firma Huber Medien GmbH bzw. vorher die Firma Huber Verlag Abmahnung über folgende Kanzleien aussprechen lassen:

  • Kanzlei Negele Zimmel Greuther Beller (Augsburg)
  • Kuntze Mayer & Beyer (München)
  • Frömming & Partner (Hamburg)

Wie schon die Kanzlei Negele Zimmel Greuther Beller so ist auch Rechtsanwalt Rainer Munderloh bereits im Bereich des Filesharing für das massenhafte Versenden von Abmahnungen einschlägig bekannt.

Was fordert Rechtsanwalt Munderloh?

In der Abmahnung werden folgende Forderungen erhoben:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Löschung des beanstandeten Materials
  • Zahlung von Recherchekosten: 95,00 €
  • Ersatz der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten: 924,80 €
  • Zahlung von Lizenzkosten für die Verwendung des Kartenausschnitts: 862,80 €
  • Zahlung eines Aufschlages wegen unterlassenem Urhebervermerk: 431,40 €

Sind die Abmahnung und die darin erhobenen Forderungen berechtigt?

Grundsätzlich kann der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an Kartenmaterial bei dessen ungenehmigter Nutzung eine Abmahnung aussprechen lassen. Denn Stadtpläne, Landkarten etc. genießen in der Regel gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art urheberrechtlichen Schutz. Ob die Abmahnung in den vorliegenden Fällen aber überhaupt dem Grunde nach berechtigt ist, hängt davon ab, ob der Rechteinhaber, in dessen Namen abgemahnt wird, tatsächlich, wie behauptet, Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Kartenmaterial ist. Dies müsste er vor Gericht beweisen. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der geforderten Schadensersatzzahlung. Auch erscheinen aus unserer Sicht, selbst wenn die Abmahnung berechtigt wäre, die geforderten Rechtsanwaltskosten deutlich überhöht.

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung  von Rechtsanwalt Rainer Munderloh erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Wir beraten seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit, die urheberrechtliche Abmahnungen wegen der Verwendung von Kartenmaterial erhalten haben.