Abmahnung von Heuking Kühn Lüer Wojtek wegen Marke „HILFIGER“

Haben Sie eine Abmahnung der Frankfurter Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek erhalten, weil Sie gegen Markenrechte der Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. verstoßen haben sollen? Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Beanstandung: Mutmaßliche Verletzung von Rechten an der Marke „HILFIGER“

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung wurde im Auftrag der Firma Tommy Hilfiger B.V. aus Amsterdam ausgesprochen. In der Abmahnung ging es um den Vorwurf, es seien Markenrechte an der Marke „HILFIGER“ dadurch verletzt worden, dass Bekleidung mit einem ähnlich klingenden Aufdruck angeboten wurde.

Kanzlei verlangt Unterlassung, Auskunft, Ersatz von Abmahnkosten

Die abmahnende Kanzlei forderte hier zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wurden Auskünfte über Herkunft und Vertriebswege der beanstandeten Ware sowie über Umsätze und Gewinn verlangt, die mit dem Verkauf erzielt wurden. Auch wurde in der Abmahnung der Ersatz von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 500.000,00 € gefordert.

Wie kann man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Zunächst sollte man dringend vermeiden, die in einer solchen Abmahnung erhobenen Vorwürfe ohne ausführliche Prüfung und Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einfach zu erfüllen. Nicht selten bestehen gute Ansätze, den in Abmahnungen erhobenen Vorwürfen mit realistischen Erfolgsaussichten ganz oder teilweise entgegenzutreten. Selbst in solchen Fällen, in denen die erhobenen Forderungen dem Grunde nach berechtigt sind, ist jedoch oft mehr als fraglich, ob auch die geltend gemachten Zahlungsforderungen der Höhe nach berechtigt sind. Um jeden Preis sollte vermieden werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben , bevor nicht das Risiko späterer Vertragsstrafen abgeklärt werden konnte. Sonst drohen in der Zukunft weitaus größere Schäden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer mutmaßlichen Markenrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter kontakt@das-gruene-recht.de oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.