European Copyright Research GmbH  (ECR) verfolgt Fotorechtsverletzungen für dpa Picture-Alliance GmbH

Sind Sie von der European Copyright Research GmbH  (ECR) angeschrieben worden, weil Sie Bildmaterial der dpa Picture-Alliance GmbH ohne eine entsprechende Einwilligung genutzt haben sollen? Womit ist nach Erhalt solcher Schreiben zu rechnen? Wie sollte man auf diese Schreiben reagieren?

Verfolgung von Bildrechtsverletzungen durch die European Copyright Research GmbH

Aktuell wurden uns mehrere Schreiben der European Copyright Research GmbH  (ECR) vorgelegt. Darin beanstandet die ECR die Verwendung von Foto-Material ohne eine entsprechende Lizenz. Die Schreiben erfolgten im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH. Diese ist nach Angaben der ECR eine 100%ige Tochter der dpa Deutsche Presse Agentur. Die dpa Picture-Alliance GmbH wurde in fotorechtlichen Angelegenheiten bislang sehr häufig auch durch die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten. Vorliegend jedoch stammen die Schreiben aus dem Hause der ECR.

Berechtigungsanfrage und Zahlungsansprüche

Bei dem ersten Schreiben der ECR handelt es sich um eine Art von Berechtigungsanfrage. Der Adressat wird auf  die nicht genehmigte Nutzung eines Bildes angesprochen. Dieses soll aus dem Portfolio der dpa Picture-Alliance GmbH stammen. Der Adressat des Schreibens soll diverse Auskünfte erteilen. So soll beauskunftet werden:

  • Wie lange wurde das fragliche Bildmaterial verwendet?
  • Welches weitere Fotomaterial aus dem Portfolio der dpa Picture-Alliance wurde  auf der fraglichen Website verwendet?
  • Wurden Fotos aus dem Portfolio der dpa Picture-Alliance auch an anderer Stelle verwendet?

Im Nachgang versandte die ECR dann ein weiteres Schreiben. Dieses enthielt eine konkrete Zahlungsaufforderung. Im vorliegenden Fall wurde in Anlehnung an die Honorarempfehlungen der MFM ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.820,46 € für die Nutzung eines einzigen Bildes gefordert. Zudem soll der Betroffene für die Aufwendungen und Kosten des ECR aufkommen. Diese werden vorliegend mit 381,75 € beziffert und beinhalten auch Recherche- und Dokumentationskosten (85 € pro Foto) sowie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnete Gebühren.

Wie sollte man auf solche Zahlungsaufforderungen reagieren?

Wir raten davon ab, den Auskunftsersuchen und Zahlungsaufforderungen der ECR (aber auch der KSP Rechtsanwälte) Folge zu leisten, ohne zuvor anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. So ist zuerst zu prüfen, ob die Forderungen dem Grunde nach, aber auch hinsichtlich der Höhe, zu Recht erhoben werden. Sollte die Vorwürfe dem Grunde nach zutreffen, geht es auch darum, das mutmaßlich rechtsverletzende Bildmaterial sorgfältig zu beseitigen und der Gefahr zusätzlicher Unterlassungsforderungen vorzubeugen.

Haben auch Sie eine solche Berechtigungsanfrage, eine Zahlungsaufforderung oder gar eine Abmahnung der European Copyright Research GmbH erhalten? Sprechen Sie uns gerne an. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten im Bereich des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).