Abmahnung FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (Verkauf von Ed Sheeran Tickets)

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schütz aus Karlsruhe erhalten, weil Sie Eintrittskarten für ein Konzert des Sängers Ed Sheeran im Internet zum Weiterverkauf angeboten haben sollen? Wie sollte man am besten auf eine solche Abmahnung reagieren?

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Schütz RA zur Prüfung vorgelegt, die im Namen der Firma FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung ist das angeblich unbefugte Weiterverkaufsangebot von Ed-Sheeran-Konzertkarten.

Wer ist der Abmahner?

Die Abmahnung wurde ausgesprochen im Namen der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH, nach eigenen Angaben einer der größten deutschen Veranstalter für Tourneen, örtliche Konzerte und Festivals.

Vorwurf: gewerblicher Weiterverkauf von Tickets

In der Abmahnung wird der Vowurf erhoben, es seien Tickets für ein Konzert des Künstlers Ed Sheeran im Internet kommerziell zum Weiterverkauf angeboten worden. Zudem seien die Tickets über eine nicht autorisierte Verkaufs-Plattform (eBay) erfolgt. In beidem sieht die abmahnende Kanzlei einen Verstoß gegen die Ticket-AGB der Firma FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH.

Was wird gefordert?

Zum einen fordern die abmahnenden Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer „Vertragsstrafe“ in Höhe von 400,00 €. Darüber hinaus macht die Kanzlei einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 281,30 € geltend.

Zweifel an der Wirksamkeit der ATGB 

Ob sich die abmahnende Firma vor Gericht jedoch gerade gegenüber privat handelnden Verbrauchern erfolgreich auf ihre Ticket-AGB berufen kann, erscheint aus mehreren Gründen mehr als zweifelhaft. Dass z. B. eine Privatperson Eintrittskarten durchaus weiterverkaufen darf, unabhängig davon, ob dies in den Ticket-AGB untersagt ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Ob der pauschale Ausschluss der Weiterverkaufsmöglichkeit auf „nicht autorisierten Plattformen“ wirksam ist,  ist somit fragwürdig. Erst recht ist fragwürdig, ob die geltend gemachten Unterlassungs- und Zahlungsansprüche insbesondere gegenüber privaten Weiterverkäufern berechtigt sind.  Für gewerbliche Weiterverkäufer besteht hingegen ein deutlich höheres Risiko. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay oder vergleichbaren Plattformen noch als Verbraucher oder bereits als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls.

Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schütz RA wegen Ticketverkaufs erhalten? Zunächst raten wir davon ab, direkt mit der abmahnenden Kanzlei Verbindung aufzunehmen. Vielmehr empfiehlt es sich, vorher mit einem Anwalt zu erörtern, ob die gegen Sie von der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH erhobenen Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an die Firma leisten müssen.

Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien-, Wettbewerbs- und Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie von den Schütz Rechtsanwälten eine Abmahnung wegen Weiterverkaufsangeboten für Konzertkarten oder Fußballkarten im Internet erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um an unserer langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich teilzuhaben. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.