Musik auf der „Kieler Woche“: GEMA unterliegt der Stadt Kiel

Musikrecht – Die Stadt Kiel haftet nicht für alle musikalischen Darbietungen der „Kieler Woche“, sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen. In zwei Urteilen hat das OLG Schleswig Ansprüche der GEMA zurückgewiesen. Die GEMA hatte die Stadt Kiel auf Zahlung von insgesamt ca. 800.000 Euro verklagt.

BGH: Keine extra GEMA-Gebühren für Gemeinschaftsantenne in WEG

Muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die über eine Gemeinschaftsantenne verfügt, GEMA-Gebühren für eine Kabelweitersendung zahlen? Der BGH verneinte dies in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 17.09.2015, Az. I ZR 228/14).