Urheberrechtliche Abmahnung der Jakober Rechtsanwälte für die Vicinity GmbH

Wurden Sie von den Jakober Rechtsanwälten aus Stuttgart abgemahnt, weil Sie mutmaßlich Urheberrechte oder Markenrechte der Vicinity GmbH aus Sindelfingen verletzt haben sollen? Was sollte man beachten, wenn man eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten hat? Wie kann man reagieren?

Vorwurf: Nutzung urheberrechtlich geschützter Schriftzüge auf Jeans

Aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Jakober Rechtsanwalte vor. Bei dem Rechteinhaber, in dessen Namen die Abmahnung ausgesprochen wurde, handelt es sich um die VICINITY GmbH aus Sindelfingen. Stein des Anstoßes sind im Internet zum Kauf angebotene Hosen, welche mit Schriftzügen (die die Bezeichung „Vicinity“ darstellen sollen) versehen waren.  Das abmahnende Unternehmen nimmt für sich in Anspruch, Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte zu sein. Dies betreffe nicht nur die Gestaltung der Schriftzüge selbst sondern auch deren Formgebung und Positionierung auf den Hosen. In erster Linie geht es also in der Abmahnung um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung.

Geltendmachung von marken- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ausdrücklich vorbehalten

Zudem wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass die VICINITY GmbH auch Inhaberin einer Marke „VICINITY“ sei. Man behalte sich die Geltendmachung entsprechender markenrechtlicher Ansprüche vor. Gleiches gelte für mögliche wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen „des unlauteren Anbietens von Nachahmungen der Ware“ des abmahnenden Unternehmens.

Gefordert wird: Unterlassung, Auskunft, Abmahnkosten

In der Abmahnung werden folgende Forderungen erhoben:

  • Die Beseitigung der abgemahnten Rechtsverletzung sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Ersatz von Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung (bereits beziffert: 2.147,83 €)
  • Auskunftserteilung / Rechnungslegung (nach § 101 UrhG bzw. § 242 BGB)
  • Schadensersatz (soll erst nach der Erteilung von Auskünften konkret beziffert werden)

Gleichzeitig schlägt die abmahnende Kanzlei ein Vergleichsangebot vor, welches (neben Beseitigung der Rechtsverletzung und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) auf die Zahlung eines Pauschalbetrages von stolzen 35.000,00 € hinauslaufen soll.

Wie kann man sich als Empfänger einer solchen Abmahnung verhalten?

Urheberrechtliche Abmahnungen dieser Art (aber auch wegen Markenrecht oder Wettbewerbsrecht) sind unbedingt ernst zu nehmen. Es stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die geprüft werden sollten, beispielweise:

  • Handelt es sich hier überhaupt um Werke, die urheberrechtlich schutzfähig sind?
  • Treffen die erhobenen Vorwürfe im Einzelnen zu?
  • Erfüllt die Abmahnung die strengen Vorgaben des Gesetzgebers?
  • Sind die Forderungen grundsätzlich, aber auch der Höhe nach realistisch durchsetzbar?
  • Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Kostenrisiken für die Zukunft auch möglichst niedrig zu halten, auch im Hinblick auf mögliche weitere Abmahnungen, aber auch im Hinblick auf die Gefahr möglicher Vertragsstrafen?

Bei der Wahl geeigneter Maßnahmen und einer überlegten Strategie, auf die urheberrechtliche Abmahnung zu reagieren, empfiehlt es sich, einen auf das Urheberrecht und das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Wurden auch Sie von den Jakober Rechtsanwälte wegen einer mutmaßlichen Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten abgemahnt? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren Betroffene, die mit ähnlichen Vorwürfe konfrontiert sind. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder per Telefon (Tel.: 0211-54 20 04 64).