Sind Sie von der Münchener Kanzlei Lentze & Stopper abgemahnt worden, weil Sie Tickets für Spiele von Bayer 04 Leverkusen im Internet zum Kauf angeboten haben sollen? Wie sollte man sich in einer solchen Situation am besten verhalten?
Weiterverkauf von Fußball-Eintrittskarten im Internet (z. B. auf Kleinanzeigen oder eBay)
32 Pflichtspiele, keine Niederlage: Der Bundesligist Bayer Leverkusen spielt eine rekordverdächtige Saison. Die Tickets der Werkself aus dem Rheinland sind heiß begehrt. Sie werden im Internet oft zu hohen Preisen gehandelt. Die Eintrittskarten zu einem höheren Preis im Internet anzubieten, kann aber teuer werden: Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH lässt die Kanzlei Lentze Stopper wegen solcher Ticket-Angebote abmahnen.
Ticket-Weiterverkauf: Die Abmahnungen der Kanzlei Lentze Stopper aus München
Aktuell wurde uns wieder eine Ticket-Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper zur Prüfung vorgelegt. Sie erfolgte hier im Namen der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH. Seit Jahren sprechen die Rechtsanwälte Lentze Stopper Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Fußball-Tickets aus. Der übliche Vorwurf: Ein Verstoß gegen die ATGB des jeweiligen Vereins. Dort ist jeweils das Anbieten von gekauften Tickets zum Weiterverkauf über bestimmte Plattformen wie ebay oder Kleinanzeigen untersagt. Seit Jahren lassen diverse Fußballvereine die Kanzlei Lentze Stopper Abmahnungen wegen solcher Ticket-Angebote aussprechen. Hierzu gehören beispielsweise:
- RasenBallsport Leipzig GmbH (RB Leipzig)
- Deutscher Fußball Bund e. V.
- 1. FC Nürnberg e. V.
- 1. FC Köln GmbH & Co. KG aA
- Sport-Club Freiburg e. V.
- Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
- Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA
Verweis auf die ATGB von Bayer 04 Leverkusen
Den Abgemahnten wird beispielsweise Folgendes vorgeworfen:
- die ATGB des Vereins wurden beim Verkaufsangebot nicht abgebildet
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen
Zweifel an der Wirksamkeit der ATGB von Bayer Leverkusen
Ob die ATGB von Bayer Leverkusen gerade gegenüber Privatpersonen wirksam sind, erscheint aus verschiedenen Gründen oft mehr als zweifelhaft. Dass beispielsweise Privatpersonen Eintrittskarten durchaus weiterverkaufen dürfen, unabhängig davon ob dies in den ATGB verboten ist oder nicht, hat bereits der BGH (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) festgestellt. Der pauschale Ausschluss eines Weiterverkaufs auf bestimmten Internet-Plattformen ist somit sehr fragwürdig. Gewerbliche Weiterverkäufer hingegen tragen ein deutlich höheres Risiko. Die Abgrenzung, ob ein Weiterverkäufer auf eBay noch als Privatverkäufer oder schon als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.
Ticket-Abmahnung: Was sollten Betroffene beachten?
Sind auch Sie von der Kanzlei Lentze Stopper abgemahnt worden? Dann ist vor allem davon abzuraten, sich direkt mit der abmahnenden Kanzlei in Verbindung zu setzen. Vielmehr sollten Sie sich vorher beraten lassen, ob die gegen Sie erhobenen Ansprüche zu Recht geltend gemacht werden Es wäre zu überdenken, ob Sie also überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben, geschweige denn Zahlungen an Bayer Leverkusen leisten müssen. In vielen Fällen bestehen durchaus realistische Aussichten, sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren viele Mandanten bundesweit in Fragen des Medienrechts und des Veranstaltungsrechts. Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des Anbietens von Fußballtickets erhalten. Oder wurde eines Ihrer Angebote aus dem Netz entfernt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail (kontakt@das-gruene-recht.de) oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.