„My friend Cayla“ – Bundesnetzagentur verbietet „verwanzte“ Puppe

Die Puppe „My Friend Cayla“ verfügt über ein Mikrofon und kann per Funk und Internet-Verbindung mit dem Kind „kommunizieren“. Nun wurde die Puppe von der Bundesnetzagentur als „versteckte Sendeanlage“ verboten. Sogar der Besitz ist demnach strafbar. Wie sollen sich die Käufer dieser Puppen oder anderer vernetzter Spielzeuge nun verhalten?

Sky kann Übertragung von Fußballspiel via IPTV nicht verbieten

Darf der Pay-TV-Anbieter Sky sich dagegen wehren,  dass Fußballspiele, die Sky selbst exkluiv per Kabel und Satellit verbreiten darf, ohne Sky-Abonnement via IPTV in Kneipen ausgestrahlt werden?  In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Mannheim (Urteil vom 08.05.2015, Az. 7 O 166/13) dies verneint.