Für redaktionelle Texte im Online-Bereich werden Autoren oftmals nur sehr schlecht bezahlt. Dabei haben Urheber eine Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das OLG Celle stellte nun fest,eine Vergütung in Höhe von 100 € für einen Online Text als Vergütung jedenfalls nicht mehr angemessen im Sinne des § 32 UrhG ist.
Auskunftsanspruch im Urheberrecht: Werbeerlöse müssen nicht immer angegeben werden
Auskunftsanspruch: Das OLG Köln (Urteil vom 14.08.2015, Az. 6 W 75/15) hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nicht automatisch die Auskunft über die im TV bei Werbeunterbrechungen erzielten Werbeerlöse erfassen muss. Entscheidend ist, wie detailliert die zu erteilende Auskunft im Urteil bestimmt ist.