Darf eine Zeitschrift unter dem Titel „MIRA“ erscheinen, wenn ein Dritter für die Warenklasse „Druckereierzeugnisse“ bereits eine gleichlautende Marke angemeldet hat? Das OLG Hamburg (Urteil vom 12.06.2016, Az. 3 U 129/14) hatte über diese Frage zu entscheiden und stellte darauf ab, wie der Markenrechtsinhaber seine Marke selbst tatsächlich nutzt.
Werktitelschutz für Apps durch BGH bestätigt – wetter.de
Besteht ein Werktitelschutz für die Namen von Apps auf Smartphones und Tablet-Computern? Der BGH hat diese Frage im Rahmen eines aktuellen Urteils grundsätzlich bejaht, allerdings gleichzeitig die Schutzfähigkeit für die Bezeichnung „wetter.de“ als Namen einer App wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14 – wetter.de).
OLG Köln: Titelschutz – wetter.de nicht als Werktitel für App schutzfähig
Titelschutz – Ist es möglich den Namen einer App als Werktitel zu schützen? Wie weit geht dieser Schutz? Das OLG Köln hatte sich mit Fragen des Titelschutzes auseinanderzusetzen. Es ging um den Begriff wetter.de in Bezug auf Apps.