Bislang galt das bloße Anschauen von Filmen im Wege des Streaming selbst über illegale Streaming Portale aus urheberrechtlicher Sicht als wenig bedenklich. Laut einem aktuellen EuGH-Urteil kann jedoch bereits hierin eine Urheberrechtsverletzung liegen. Drohen jetzt tausendfache Abmahnungen? Was sollten die Nutzer wissen?
kino.to: Bewährungsstrafen für zwei Uploader
Urheberstrafrecht – Über vier Jahre, nachdem die illegale Streaming-Plattform „kino.to“ vom Netz genommen wurde, hat das Amtsgericht Leipzig nun in den Strafverfahren gegen zwei weitere Tatbeteiligte, die als Uploader von Filmen und als Betreiber von Sharehostern tätig waren, die Urteile gesprochen. Es wurden Bewährungsstrafen verhängt, zudem müssen die Angeklagten Geldzahlungen leisten.