Urheberstrafrecht – Ein Richter im neuseeländischen Auckland hat geurteilt, dass der Gründer des inzwischen geschlossenen Filehosting-Dienstes Megaupload an die USA ausgeliefert werden darf. Dort wird gegen den umstrittenen Internet-Unternehmer wegen millionenfacher Urheberrechtsverstöße und wegen Geldwäsche ermittelt.
kino.to: Bewährungsstrafen für zwei Uploader
Urheberstrafrecht – Über vier Jahre, nachdem die illegale Streaming-Plattform „kino.to“ vom Netz genommen wurde, hat das Amtsgericht Leipzig nun in den Strafverfahren gegen zwei weitere Tatbeteiligte, die als Uploader von Filmen und als Betreiber von Sharehostern tätig waren, die Urteile gesprochen. Es wurden Bewährungsstrafen verhängt, zudem müssen die Angeklagten Geldzahlungen leisten.