Können sehr kurze Wortfolgen urheberrechtlich geschützt sein? Diverse Urteile verschiedener Gerichte aus der Vergangenheit zeigen: Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Nun sprach das OLG Hamburg der ikonischen BILD-Schlagzeile „Wir sind Papst“ aus 2005 urheberrechtlichen Schutz zu. Wie ist dieses Gerichtsurteil rechtlich einzuordnen?
OLG München: Loriot-Spruch „Früher war mehr Lametta“ nicht urheberrechtlich geschützt
„Früher war mehr Lametta“ – Wer kennt ihn nicht, diesen Spruch aus Loriots Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Pünktlich zur Weihnachtszeit veröffentlichte das OLG München eine Entscheidung, nach der diese Wortfolge nicht urheberrechtlich schutzfähig ist. Wie kam es überhaupt zu dieser Entscheidung? Wortfolge mit deutschlandweiter Bekanntheit Der bekannte Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“ wurde von…
Streit um Orsons-Song: Keine Schöpfungshöhe für Fahrgeschäft-Anwerbespruch
Durfte die Band „Die Orsons“ die markigen Fahrgeschäft-Anpreisungen einer Schaustellerin in ihrem erfolgreichen Song „Schwung in die Kiste“ verwenden? Eine Schaustellerin vom Oktoberfest beklagte die Verletzung ihrer Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Nun entschied das LG München.
LG Bielefeld: kein Urheberschutz für einen Spruch auf Twitter
Auf Twitter muss man sich kurz fassen: Die dort geposteten Nachrichten sollen eine Länge von 140 Zeichen nicht überschreiten. Doch kann ein solch kurzer Tweet urheberrechtlich geschützt sein? Das LG Bielefeld musste sich dieser Frage stellen.
Urteil: Hohe Anforderungen an die Schöpfungshöhe einer Stellenanzeige
Kann an sich mit den Mitteln des Urheberrechts dagegen wehren, wenn jemand den Inhalt einer Stellenanzeige ungefragt übernimmt? Das KG Berlin hat klargestellt, dass der Text der Stellenanzeige hierfür eine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen muss.
Angewandte Kunst: Urne mit Hirsch genießt urheberrechtlichen Schutz
Urnen, die mittels Airbrush-Technik mit einem Hirsch-Motiv bemalt worden sind, können urheberrechtlich geschützt sein. Das OLG Köln orientierte sich mit dieser Entscheidung (Urteil vom 20.02.2015, Az. 6 U 131/14) an der Rechtsprechung des BGH zu der Frage, inwieweit angewandte Kunst urheberrechtlichen Schutz genießen kann.