OLG Hamburg: Schlagzeile „Wir sind Papst“  genießt urheberrechtlichen Schutz

Können sehr kurze Wortfolgen urheberrechtlich geschützt sein? Diverse Urteile verschiedener Gerichte aus der Vergangenheit zeigen: Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Nun sprach das OLG Hamburg der ikonischen BILD-Schlagzeile „Wir sind Papst“ aus 2005 urheberrechtlichen Schutz zu. Wie ist dieses Gerichtsurteil rechtlich einzuordnen?

OLG München: Loriot-Spruch „Früher war mehr Lametta“ nicht urheberrechtlich geschützt

„Früher war mehr Lametta“ – Wer kennt ihn nicht, diesen Spruch aus Loriots Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“. Pünktlich zur Weihnachtszeit veröffentlichte das OLG München eine Entscheidung, nach der diese Wortfolge nicht urheberrechtlich schutzfähig ist. Wie kam es überhaupt zu dieser Entscheidung? Wortfolge mit deutschlandweiter Bekanntheit Der bekannte Sketch „Weihnachten bei den Hoppenstedts“ wurde von…

Angewandte Kunst: Urne mit Hirsch genießt urheberrechtlichen Schutz

Urnen, die mittels Airbrush-Technik mit einem Hirsch-Motiv bemalt worden sind, können  urheberrechtlich geschützt sein. Das OLG Köln orientierte sich mit dieser Entscheidung (Urteil vom 20.02.2015, Az. 6 U 131/14) an der Rechtsprechung des BGH zu der Frage, inwieweit angewandte Kunst urheberrechtlichen Schutz genießen kann.