Einen urheberrechtlich geschützten Stadtplanausschnitt ohne entsprechende Genehmigung des Rechteinhabers zu benutzen, ist nicht gestattet. Doch in welcher Höhe ist nachträglich eine Lizenzgebühr nach einer solchen ungenehmigten Nutzung zu zahlen? Der BGH hat sich mit dieser Frage der angemessenen Nachlizenzierung befasst. Wie hat der BGH entschieden?
Clickbaiting: 20.000 € Schadensersatz nach Nutzung von Promi-Foto
Wird das Foto eines Prominenten ohne seine Zustimmung als so genannter Klick-Köder verwendet (Clickbaiting), so kann dies empfindliche Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen. Das OLG Köln sprach einem geschädigten Moderator nun 20.000,00 € Schadensersatz zu.